"Feind ist, wer anders denkt"
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Anträge auf Akteneinsicht können auch unabhängig von der Ausstellung gestellt werden. Das Antragsformular finden Sie hier .
Bevor Sie das ausgefüllte Antragsformular an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) senden, muss Ihre Identität von einer deutschen amtlichen Stelle überprüft werden. Dies sind in Schweden die Deutsche Botschaft in Stockholm sowie die deutschen Honorarkonsuln in verschiedenen Städten Schwedens. Bitte vergewissern Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Öffnungszeiten bzw. Terminvereinbarungsregeln. Zur Überprüfung Ihrer Identität müssen Sie einen gültigen Reisepass oder ein gültiges "nationellt ID-kort" vorlegen. Andere schwedische ID-Karten reichen nicht aus. Außerdem müssen Sie zwecks Überprüfung Ihrer derzeitigen Meldeadresse einen "personbevis" vorlegen. Über die Identitätskontrolle hinaus wird Ihr Antrag seitens der Botschaft oder der Honorarkonsuln nicht bearbeitet oder überprüft.
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