Visabestimmungen

Visa Bild vergrößern (© dpa / picture-alliance) Schwedische Staatsangehörige benötigen für eine Reise nach Deutschland kein Visum. Sie müssen sich jedoch bei der Einreise und während des Aufenthaltes mit einem gültigen Pass oder einer von der schwedischen Polizei ausgestellten nationalen Identitätskarte (ID-Karte, nationellt ID-kort) jederzeit ausweisen können. ID-Karten, die von Banken, der Post oder anderen schwedischen Institutionen ausgestellt wurden sowie Führerscheine sind keine Einreisedokumente nach Deutschland.

Ausländer mit einem gültigen schwedischen Aufenthaltstitel und einem gültigen von Deutschland anerkannten Pass bzw. Reisedokument benötigen seit dem Beitritt Schwedens zum Schengener Abkommen (25.03.2001) für Besuche bis zu drei Monaten in Deutschland kein Visum.

Für jeden anderen Aufenthaltzweck (z.B. Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) oder bei Besuchsreisen über die Dauer von drei Monatenhinaus, beantragen Sie vorab eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Deutschen Botschaft in Stockholm.

Bitte lesen Sie sich zunächst die Informationen zur Antragstellung sorgfältig durch.

Ihren Antrag können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung nur persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Botschaft stellen.

Für telefonische Auskünfte in Visa-Angelegenheiten sind wir Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr für Sie erreichbar.

Bringen Sie bitte einen Sprachmittler mit, falls Sie nicht in deutscher, schwedischer oder englischer Sprache mit uns sprechen können.

Wichtige Informationen und Antragsformular zur Visa-Beantragung

Hier finden Sie unsere Informationen in deutscher, englischer, und schwedischer Sprache sowie das Antragsformular als pdf-Datei zum Herunterladen.

Visabestimmungen

So können Sie uns erreichen!

Blaues Informationsschild

Die Deutsche Botschaft befindet sich mitten im Diplomatenviertel Stockholms, in der Skarpögatan 9. Besuchern steht hier eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung.

Liste der Honorarkonsuln und deutschsprachiger Rechtsanwälte in Schweden

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Bitte beachten Sie, dass sowohl der deutsche Honorarkonsul in Göteborg, wie auch der deutsche Honorarkonsul in Luleå ab dem 1. Oktober 2011 neue Besuchsadressen und Telefonnummern haben.

Gebühren mit Kreditkarte bezahlen

Euro

Ab sofort ist an der Botschaft die Zahlung der Gebühren für konsularische Dienstleistungen auch mit Kreditkarte (American Express, Mastercard, Visa) möglich. Dies gilt jedoch NICHT für die Visumsgebühren.