Visabestimmungen
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(© dpa / picture-alliance)
Schwedische Staatsangehörige benötigen für eine Reise nach Deutschland kein Visum. Sie müssen sich jedoch bei der Einreise und während des Aufenthaltes mit einem gültigen Pass oder einer von der schwedischen Polizei ausgestellten nationalen Identitätskarte (ID-Karte, nationellt ID-kort) jederzeit ausweisen können. ID-Karten, die von Banken, der Post oder anderen schwedischen Institutionen ausgestellt wurden sowie Führerscheine sind keine Einreisedokumente nach Deutschland.
Ausländer mit einem gültigen schwedischen Aufenthaltstitel und einem gültigen von Deutschland anerkannten Pass bzw. Reisedokument benötigen seit dem Beitritt Schwedens zum Schengener Abkommen (25.03.2001) für Besuche bis zu drei Monaten in Deutschland kein Visum.
Für jeden anderen Aufenthaltzweck (z.B. Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) oder bei Besuchsreisen über die Dauer von drei Monatenhinaus, beantragen Sie vorab eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Deutschen Botschaft in Stockholm.
Bitte lesen Sie sich zunächst die Informationen zur Antragstellung sorgfältig durch.
Ihren Antrag können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung nur persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Botschaft stellen.
Für telefonische Auskünfte in Visa-Angelegenheiten sind wir Montag - Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr für Sie erreichbar.
Bringen Sie bitte einen Sprachmittler mit, falls Sie nicht in deutscher, schwedischer oder englischer Sprache mit uns sprechen können.